ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN
1. Allgemeine Informationen - Rechtliche Hinweise
Die Website und die mobile Anwendung "Onepark" werden von der Firma Onepark herausgegeben, einer vereinfachten Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 48.410 Euro, eingetragen im Handelsregister von Paris unter der Nummer 790 272 033, mit Sitz in 10, rue Chaptal, 75009 Paris und einer Umsatzsteueridentifikationsnummer von FR 20 790 272 033 ("Onepark"). Der Leiter der Veröffentlichung ist Gilles Latouche.
Onepark ist ein Online-Plattformbetreiber, der einen öffentlichen Online-Kommunikationsdienst anbietet, der auf (Art. L. 111-7, I C. conso) (i) der Klassifizierung und Referenzierung von Parking-Partnern auf der Website und der App (wie diese Begriffe nachstehend definiert sind) mittels Computeralgorithmen sowie (ii) der Herstellung einer Verbindung zwischen Nutzern und Parking-Partnern zum Zwecke der Erbringung des Dienstes beruht.
Darüber hinaus sammelt, moderiert oder verbreitet Onepark Online-Meinungen, die von den Nutzern stammen. In diesem Zusammenhang stellt Onepark den Nutzern "faire, klare und transparente Informationen über die Modalitäten der Veröffentlichung und Bearbeitung von Online-Meinungen" gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung. Der Nutzer, der eine Meinung zu einem Partner-Parkhaus online stellen möchte, wird gebeten, sich zuvor auf die Charta für Kundenmeinungen und Empfehlungen zu beziehen.
Die Website wird von der Firma AMAZON WEB SERVICES EMEA SARL, 31 Places des Corolles, Tour Carpe Diem, 92400 Courbevoie, FRANCE, in den Rechenzentren von Amazon Web Services in Irland gehostet.
2. Definitionen
Begriffe und Ausdrücke, die mit einem Großbuchstaben beginnen, haben die folgende Bedeutung, unabhängig davon, ob sie im Singular oder im Plural verwendet werden:
- "Abonnement" oder "Monatsmiete": bezeichnet die Reservierung von Parkraum für eine Mindestdauer von einem (1) Monat und ohne zeitliche Begrenzung mit der Möglichkeit der jederzeitigen Kündigung gemäß nachstehendem Artikel 10.
- "Anwendung": bezeichnet die von Onepark entwickelte mobile Anwendungssoftware, die auf den Online-Download-Plattformen Appstore und GooglePlay verfügbar ist.
- "AGB": bezeichnet die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen und etwaige Dokumente, die sie ergänzen.
- "AGB" oder "Allgemeine Geschäftsbedingungen": bezeichnet die Bedingungen für die Reservierung und Bereitstellung eines eigenen Parkraums eines jeden Partners, einschließlich der Partner-Parkplätze, gegen Entgelt des Nutzers.
- "Persönliches Konto": bezeichnet das Konto, das von jedem Nutzer auf der Website oder der Anwendung eingerichtet wird, um auf die Dienste zuzugreifen.
- "E-Mail-Buchungsbestätigung": bezeichnet das vom Nutzer auf elektronischem Wege erhaltene Vertragsdokument, in dem die getätigte Buchung bestätigt und zusammengefasst wird, der vom Nutzer gezahlte Betrag, die für den reibungslosen Ablauf des Parkens auf dem Partner-Parkplatz erforderlichen Informationen sowie die Stornierungs- oder Kündigungsbedingungen.
- "Parkraum": bezeichnet jeden von einem Partner über die Website und die App angebotenen Parkraum in einem Partner-Parkhaus.
- "Karteikarte des Partner-Parkplatzes": bezeichnet die Karteikarte(n)/Seite(n), die jedem Partner-Parkplatz eigen ist/sind und die insbesondere den Standort des Partner-Parkplatzes, die Ein- und Ausfahrtsbedingungen und ggf. die der Buchung gewidmeten Parkflächen angibt/angibt.
- "Flatrate" oder "Stunden-/Tagesparkplatz": bezeichnet die Reservierung eines Parkraums für einen begrenzten Zeitraum.
- "Login-IDs": bezeichnet die E-Mail-Adresse und das Passwort, mit denen sich jeder Nutzer in sein Persönliches Konto einloggen kann.
- "Partner": bezeichnet alle Arten von privaten oder öffentlichen Betreibern, die einen Partnerschaftsvertrag mit Onepark bezüglich der Bereitstellung von Parkraum über die Onepark-Lösung abgeschlossen haben.
- "Parking-Partner": bezeichnet jedes öffentliche oder private Parkhaus, das die Bereitstellung von Parkflächen über die Website oder die Anwendung anbietet.
- "Buchung": bezeichnet den Akt der Buchung eines Abonnements oder einer Flatrate in einem Parkraum, die der Nutzer über die Website oder die App vornimmt, und den daraus resultierenden Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Parking Partner über die zeitweilige Überlassung eines Parkraums.
- "Dienstleistung": bezeichnet die von Onepark oder seinen Partnern über die Website oder die Anwendung angebotene(n) Dienstleistung(en), die es jedem Nutzer ermöglicht, eine Reservierung eines Parkraums innerhalb eines Parkhauses vorzunehmen, um dort ein motorisiertes Landfahrzeug abzustellen.
- "Website": bezeichnet die unter der Adresse www.onepark.co, www.onepark.fr oder der Gesamtheit ihrer Subdomains zugängliche Website sowie alle ihre Elemente und Inhalte (Grafikcharta, Frames, Banner, Flash- und Videoanimationen, Quellcode, Html-Programmiercode usw.).
- "Onepark-Lösung": bezeichnet die Gesamtheit der von Onepark entwickelten Technologie und der von Onepark über die Website und die Anwendung angebotenen Dienstleistungen.
- "Nutzer": bezeichnet jede natürliche Person, die die Website oder die Anwendung nutzt, um eine Reservierung einer Parkfläche vorzunehmen, um dort ein motorisiertes Landfahrzeug zu parken.
3. Gegenstand und Annahme der AGB
Zweck der AGB ist es, die allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der Website, der Anwendung und der dort angebotenen Dienste festzulegen.
Die Nutzung der Onepark-Lösung und die Durchführung jeder Reservierung unterliegen der Annahme der vorliegenden AGB. Bei der Einrichtung des Persönlichen Kontos und bei jeder Buchung wird der Nutzer aufgefordert, die AGB zu lesen und zu akzeptieren, bevor er die Anwendung und die Website weiter nutzt. Die Annahme der AGB ist voll, vollständig, unteilbar und vorbehaltlos.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen den AGB und der E-Mail-Buchungsbestätigung haben die AGB Vorrang.
Onepark behält sich das Recht vor, die Bedingungen der AGB, die auf der Website und in der Anwendung angebotenen Funktionen oder deren Funktionsregeln jederzeit anzupassen oder zu ändern.
Wenn die Änderung nach dem Beginn einer Flatrate eintritt, gilt die Änderung nicht für das laufende Parken. Sie gilt jedoch für laufende Dauerkarten und ist gegenüber den Nutzern ab dem Tag wirksam, an dem ihnen die genannte Änderung zur Kenntnis gebracht wird.
4. Überblick über das Geschäft und die Dienstleistungen von Onepark
Onepark ist ein digitaler Dienstleister, der den Partnern und Nutzern die Onepark-Lösung zur Verfügung stellt, um es den Nutzern zu ermöglichen, Parkraum in den Partner-Parkhäusern zu reservieren.
Die Onepark-Lösung besteht aus einer Technologie, die insbesondere aus Software und Geräten besteht, die es ermöglichen, dass insbesondere die folgenden Dienste angeboten werden:
- die Liste der Partner-Parkhäuser in der Nähe einer Adresse oder eines Sonderziels ;
- die Abfrage der Verfügbarkeit und der Preise der von den Parking Partnern angebotenen Parkflächen ;
- die Reservierung von Parkraum, der von den Partnern angeboten wird ;
- die sichere und verschlüsselte Zahlung jeder Buchung durch Belastung der im Persönlichen Konto oder bei der Buchung angegebenen Kreditkarte;
- in der App die Geolokalisierung des Nutzers und seine GPS-Führung zum Partner-Parkhaus, in dem ein Parkplatz reserviert wurde, vorbehaltlich der Kompatibilität des Smartphones mit diesem Dienst, der Aktivierung der Geolokalisierungsdaten und des Vorliegens aller notwendigen technischen Voraussetzungen (insbesondere Verfügbarkeit des Signals); und
- ein Hilfezentrum für alle Fragen im Zusammenhang mit den von Onepark oder seinen Partnern bereitgestellten Dienstleistungen.
Onepark erstellt die Karteikarten der Partner-Parkplätze auf der Grundlage der von den Partnern übermittelten Informationen. Obwohl Onepark sich bemüht, die Zuverlässigkeit dieser Informationen sicherzustellen, kann Onepark nicht für deren Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit garantieren.
Onepark übt keine wie auch immer geartete Kontrolle über die Partner-Parkplätze und die von den Partnern angebotenen Parkflächen aus, insbesondere hinsichtlich ihrer Qualität, ihrer Wartungsbedingungen oder ihrer Sicherheitsbedingungen. Onepark behält sich das Recht vor, Partner-Parkplätze auszulisten, wenn diese nicht mehr den von Onepark geforderten Kriterien entsprechen und/oder ein Partner gegen die gegenüber Onepark eingegangenen Verpflichtungen verstößt.
Durch die Buchung einer Flatrate oder eines Abonnements über die Website oder die App für eine Parkfläche in einem Partner-Parkhaus geht der Nutzer einen direkten Vertrag mit dem jeweiligen Partner ein, für den Onepark lediglich als Vermittler fungiert.
Onepark kann nicht garantieren, dass die Website, die Anwendung und die dort angebotenen Dienste jederzeit und ohne Unterbrechungen oder Ausfälle zugänglich sind, da der Zugang zu diesen insbesondere aufgrund von evolutionären oder korrektiven Wartungsarbeiten, technischen oder EDV-technischen Schwierigkeiten oder Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von Onepark liegen, ausgesetzt werden kann.
Onepark garantiert auch nicht, dass die Website und die Anwendung frei von Anomalien, Fehlern oder Bugs sind, dass diese korrigiert werden können oder dass die Website oder die Anwendung mit der Hardware des Nutzers oder deren Konfiguration kompatibel ist.
5. Persönliches Konto
Um Zugang zu allen Diensten zu erhalten, muss der Nutzer zunächst ein Persönliches Konto einrichten. Bei dieser Gelegenheit muss der Nutzer auf der Website oder in der Anwendung Informationen angeben, die seine Identifizierung ermöglichen (Name, Vorname, Postanschrift, Geburtsdatum, Handynummer usw.), eine gültige E-Mail-Adresse angeben, die als Login dient, und ein Login-Passwort wählen (zusammen die "Identifikationselemente").
Der Nutzer muss bei seiner ersten Buchung auch seine Zahlungsinformationen registrieren, d. h. die Nummer, das Ablaufdatum und das visuelle Kryptogramm der Kreditkarte, von der der Betrag für eine Buchung im Rahmen eines Pakets oder die monatlichen Beträge im Rahmen eines Abonnements und die eventuell damit verbundenen Zusatzkosten abgebucht werden.
Der Nutzer ist verpflichtet, seine Identifikationsmerkmale zu aktualisieren, und verpflichtet sich, im Rahmen der Erstellung oder Aktualisierung seines Persönlichen Kontos keine falschen oder unrichtigen Informationen anzugeben.
Die Anmeldedaten sind dem Nutzer eigen und nur für seinen persönlichen Gebrauch bestimmt. Der Nutzer verpflichtet sich daher, die Anmeldedaten nicht an Dritte weiterzugeben. In jedem Fall wird jede Handlung, die mit den Anmeldedaten des Nutzers durchgeführt wird, als vom Nutzer und unter seiner Verantwortung durchgeführt angesehen. Der Nutzer erkennt daher seine volle Verantwortung für die Nutzung seiner Anmeldedaten oder seines Persönlichen Kontos an.
Im Falle einer unberechtigten Nutzung der Anmeldekennungen oder des Persönlichen Kontos eines Nutzers durch Dritte kann Onepark in keinem Fall gegenüber dem betroffenen Nutzer haftbar gemacht werden und der Nutzer muss Onepark unverzüglich über diese Situation per E-Mail an: [email protected] informieren.
Der Nutzer kann jederzeit die Löschung seines Persönlichen Kontos beantragen, indem er einen entsprechenden Antrag per E-Mail an den Onepark-Kundenservice unter der Adresse [email protected] sendet. Die Löschung des Persönlichen Kontos erfolgt erst nach Abschluss jeder Transaktion oder jeder laufenden Buchung.
6. Reservierung von Parkraum
6.1 Reservierung
Der Nutzer hat die Möglichkeit, über sein persönliches Konto auf der Webseite und/oder in der Anwendung Reservierungen für eine Parkpauschale und/oder ein Abonnement vorzunehmen, die/das für eine von Parkhauspartnern angebotene Parkfläche gilt.
Onepark bietet dem Nutzer systematisch eine Liste der Partner-Parkhäuser an, die über verfügbare Parkplätze verfügen, je nach der vom Nutzer gewählten Dauer (Abonnement oder Flatrate), und die (i) entweder nach der Entfernung von der vom Nutzer eingegebenen Adresse sortiert sind, oder (ii) nach der Entfernung von der Adresse des Nutzers; Die am nächsten gelegenen Partner-Parkhäuser werden vorrangig vor den weiter entfernten Parkhäusern angeboten, (ii) oder nach dem Preis (in aufsteigender Reihenfolge), wobei der Nutzer auf der Webseite oder in der Anwendung den für ihn passenden Sortierfilter wählen kann, (iii) oder nach Relevanz. Das Ziel dieser Sortierung nach Relevanz ist es, eine Auswahl von Parking-Partnern hervorzuheben, die sich durch eine hervorragende Qualität ihrer Dienstleistungen und ein wettbewerbsfähiges Preis-Leistungs-Verhältnis auszeichnen. Die ausgewählten Parking Partner können dann auf der Ergebnisseite durch einen blauen Kasten und einen Punkt "Unsere Auswahl" gekennzeichnet werden. Sie werden oben in den Ergebnissen angezeigt und ersetzen die Standardsortierung.
Onepark weist ausdrücklich darauf hin, dass sie im Rahmen des angebotenen Service von den Partnern vergütet wird und dass diese Vergütung die Listung oder das Ranking der Angebote der Parking-Partner beeinflussen kann. Ebenso unterhält Onepark kapitalistische Verbindungen zu bestimmten Partnern, ohne dass diese Verbindungen irgendeinen Einfluss auf die Listung oder das Ranking der Angebote der Parking-Partner ausüben.
Bei jeder Parkraumreservierung muss der Nutzer (i) angeben, ob er eine Parkpauschale oder ein Abonnement erwerben möchte, und (ii) das Datum und gegebenenfalls die Uhrzeit des Beginns seiner Reservierung, den Fahrzeugtyp, das Kennzeichen des Fahrzeugs, das in den reservierten Parkraum einfahren soll, sowie die Bankkarte oder das sonstige Zahlungsmittel angeben, mit dem die Reservierung bezahlt werden soll (standardmäßig wird die im Persönlichen Konto gespeicherte Karte oder das im Persönlichen Konto gespeicherte Zahlungsmittel angegeben). Wenn der Nutzer ein Pauschalangebot buchen möchte, muss er bei der Buchung des Parkplatzes zusätzlich die Dauer seiner Buchung und, falls es sich um eine Buchung im Flughafenbereich handelt, die Flugnummer des Hin- und/oder Rückflugs, die Herkunft, den Treffpunkt, die Anzahl der Passagiere, das Datum und die voraussichtliche Uhrzeit der Landung angeben.)
Der Nutzer verpflichtet sich, nur das bei der Buchung identifizierte Fahrzeug (Modell und Kennzeichen) im Parkraum zu parken.
Jede bestätigte Buchung ist Gegenstand einer E-Mail, die dem Nutzer als Buchungsbestätigung zugesandt wird.
Jede Änderung des Fahrzeugs und/oder des Kfz-Kennzeichens muss Onepark so schnell wie möglich mitgeteilt werden, indem der Onepark-Support per E-Mail an folgende Adresse kontaktiert wird: [email protected]. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Änderung des Kennzeichens nur in bestimmten Parkhäusern möglich ist, wie in den Parking-Informationen des betreffenden Parkraums angegeben. Darüber hinaus ist es dem Nutzer untersagt, zwei verschiedene Fahrzeuge auf derselben Reservierung zu parken, da diese nur für das identifizierte Fahrzeug (Modell und Kennzeichen) bestimmt ist.
Der Nutzer erkennt an, dass ihm die Zufahrt zum Partner-Parkplatz verweigert werden kann, wenn das Fahrzeug, das den Parkplatz anfahren möchte, nicht dem in der Reservierung angegebenen oder dem Onepark-Support-Service mitgeteilten Fahrzeug entspricht.
Darüber hinaus kann das Parken eines Fahrzeugs, das nicht in der Reservierung angegeben wurde, zur vorübergehenden oder endgültigen Sperrung des Zugangs zum Dienst eines Nutzers und damit zur Löschung seines persönlichen Kontos führen.
Die spezifischen Informationen zu den einzelnen Partner-Parkplätzen (Art und Höhe der zugelassenen Fahrzeuge, Ein- und Ausfahrtbedingungen, Stornierungsbedingungen usw.) sind während des Buchungsprozesses in der Beschreibung des jeweiligen Partner-Parkplatzes und ggf. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Partner-Parkplatzes aufgeführt. Es obliegt dem Nutzer, die Informationen in der Beschreibung des Partner-Parkplatzes und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor der Bestätigung seiner Buchung zur Kenntnis zu nehmen, da deren Annahme für die Bestätigung der Buchung erforderlich ist.
Jede Buchung beinhaltet neben der Annahme der vorliegenden AGB auch die vollständige Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Partners und ggf. der Parkordnung des jeweiligen Partner-Parkplatzes.
6.2 Abbruch
Der Nutzer hat die Möglichkeit, seine Buchung bis zum Ablauf der in der Beschreibung des Partner-Parkplatzes sowie in der E-Mail-Buchungsbestätigung angegebenen Frist kostenlos zu stornieren, sofern er noch nicht auf den Partner-Parkplatz zugegriffen hat.
Im Falle einer Stornierung, die nach Ablauf dieser Frist erfolgt, verbleibt der vom Nutzer vorausbezahlte Betrag beim jeweiligen Partner, vorbehaltlich der Bestimmungen zum Widerrufsrecht.
6. 3RÜCKZUG
6.3. 1Gesetzliche Widerrufsfrist und Widerrufsrecht
Jeder Nutzer, der eine Buchung getätigt hat, verfügt gemäß dem Gesetz und unter der Voraussetzung, dass er eine natürliche Person ist, die nicht beruflich tätig ist, über eine Widerrufsfrist von vierzehn (14) Tagen ab der Bestätigung seiner Bestellung.
Der Nutzer kann innerhalb dieser Frist von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, ohne die Gründe für die Ausübung seines Widerrufsrechts nachweisen zu müssen.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers kann die Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen. Dieser Wunsch wird vom Nutzer geäußert, wenn er die Buchung vornimmt und die AGB akzeptiert. Die Erbringung der Dienstleistung beginnt mit dem in der Buchung angegebenen Datum der Einfahrt auf den Parkplatz.
Gemäß Artikel L221-28 des französischen Verbraucherschutzgesetzes kann der Nutzer nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, wenn die Dienstleistung vor Ablauf der Frist von 14 Tagen vollständig erbracht wurde. Bei Pauschalreisen gilt die Dienstleistung als vollständig erbracht, wenn die in der Buchung angegebene Dauer abgelaufen ist oder wenn der Nutzer den Parkplatz vor Ablauf der in der Buchung angegebenen Dauer verlässt, ohne zuvor von seinem Widerrufsrecht gemäß Artikel 6.3.2 Gebrauch gemacht zu haben.
6.3.2Ausübung des Widerrufsrechts
Die Ausübung des Widerrufsrechts setzt voraus, dass der Nutzer seine Entscheidung, den Vertrag zu widerrufen, innerhalb der Widerrufsfrist mittels einer eindeutigen Erklärung mitteilt. Das Widerrufsrecht kann online unter Verwendung des in Anhang 1 verfügbaren Widerrufsformulars ausgeübt werden; in diesem Fall wird dem Nutzer unverzüglich eine Empfangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt.
Der Nutzer hat die Möglichkeit, den Widerruf per E-Mail oder Post an [email protected] zu richten.
Wird das Widerrufsrecht innerhalb der oben genannten Widerrufsfrist vor dem geplanten Datum der Bereitstellung des Parkraums ausgeübt, wird der Preis für den Dienst und die Dienstleistung dem Nutzer so schnell wie möglich und in jedem Fall spätestens vierzehn (14) Tage nach Erhalt des vollständig ausgefüllten Widerrufsformulars oder einer anderen eindeutigen Widerrufserklärung in voller Höhe erstattet.
Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht innerhalb der oben genannten Widerrufsfrist, aber nach dem vorgesehenen Datum der Bereitstellung des Parkraums ausüben, wird der Preis für den Dienst und die Dienstleistung anteilig für die Anzahl der verbleibenden Tage zurückerstattet, wenn es sich um ein Paket handelt, dessen Preis auf der Grundlage eines Tagestarifs berechnet wird, oder wenn es sich um ein Paket handelt, dessen Preis auf der Grundlage eines Stundentarifs berechnet wird, Der Nutzer schuldet dann nur den Teil des Preises, der der tatsächlichen Nutzung des Parkraums oder gegebenenfalls der Dauer der tatsächlichen Stilllegung des Parkraums entspricht.
Die Rückerstattung erfolgt mit demselben Zahlungsmittel, das bei der Buchung verwendet wurde. In jedem Fall entstehen dem Nutzer durch diese Rückerstattung keine Kosten.
6.3.3Verzicht auf das Widerrufsrecht
Bei Buchungen, bei denen die Bereitstellung von Parkraum innerhalb der Widerrufsfrist beginnt, akzeptiert der Nutzer (i) ausdrücklich, dass die Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist beginnt und gegebenenfalls endet, und (ii) verzichtet, soweit erforderlich, ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht ganz oder teilweise. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass er darüber hinaus seine Buchung gemäß Artikel 6.2 oben ändern und stornieren kann.
6.4Versicherungen und Garantien
Onepark bietet keine Versicherung an, die im Falle einer Stornierung der Buchung (mit Ausnahme der kostenlosen Stornierung gemäß Artikel 6.2 oben), einer teilweisen oder vollständigen Nichtnutzung des Parkraums, eines Diebstahls, einer Zerstörung oder einer Beschädigung des Fahrzeugs innerhalb des Parkhauses anwendbar ist, und übernimmt auch keine Garantie im Rahmen der Erbringung des Dienstes. Es obliegt dem Nutzer, im Vorfeld der Buchung die Deckungsbedingungen seiner eigenen Versicherungspolice zu überprüfen.
7. Tarifliche Bedingungen
7.1Gebühren und Zahlungsmodalitäten für Parkplätze
Die geltenden Tarife und Zahlungsmodalitäten sind in den für den gewählten Parkplatz geltenden AGB aufgeführt. Vor jeder Buchung wird der Nutzer aufgefordert, die für den gewählten Parkplatz geltenden AGB zur Kenntnis zu nehmen. Zur Erinnerung: Die Bestimmungen von Artikel 5 (Gebühren und Zahlungsmodalitäten) der Standard-AGB sehen Folgendes vor:
TARIFE
Die Dienstleistungen sowie die vom Parkplatz angebotene Leistung werden zu den am Tag der Buchung gültigen Tarifen erbracht, wie sie vor der Auftragserteilung auf der Website oder in der Anwendung angezeigt und bei der Bestätigung des Auftrags und dem Abschluss der Buchung bestätigt werden. Die Tarife können nach verschiedenen Kriterien berechnet werden (Saisonabhängigkeit, Zeiten hoher Nachfrage, Stunden- und Minutentarife, Pauschalen und Abonnements...).
Die Preise sind in der Währung angegeben, die der Nutzer aus der Liste der auf der Website angebotenen Währungen auswählt, und lauten auf alle Steuern und Abgaben.
Im Falle der Buchung eines Pauschalangebots nimmt der Nutzer zur Kenntnis, dass :
- Für das Abstellen eines Fahrzeugs nach Ablauf der in der Buchung angegebenen Höchstparkdauer wird ein Zuschlag für die Überschreitung der Höchstparkdauer gemäß den zum Zeitpunkt der Überschreitung geltenden Tarifen erhoben; und
- Der Parkplatz behält sich das Recht vor, seine Preise jederzeit zu ändern, wobei darauf hingewiesen wird, dass Preisänderungen nicht für bereits getätigte Buchungen gelten, die Gegenstand einer Bestätigungs-E-Mail waren.
Im Falle der Buchung eines Abonnements nimmt der Nutzer zur Kenntnis, dass sich der Parking das Recht vorbehält, seine Preise jederzeit zu ändern, wobei Preisänderungen dem Nutzer nur dann entgegengehalten werden können, wenn er zuvor (i) mindestens dreißig (30) Tage vor Inkrafttreten der neuen Preise informiert wurde, für Nutzer, die vor dieser Information ein Abonnement abgeschlossen haben, oder (ii) bei der Buchung über die Website oder die Anwendung, für jede neue Buchung eines Nutzers.
Der Nutzer erkennt an, dass er sich nicht auf den Hinweis "Parken kostenlos" berufen kann, der möglicherweise an der Einfahrt oder im Inneren des Parkplatzes einer Hotelanlage angebracht ist, da eine solche kostenlose Nutzung nur für den Fall angeboten wird, dass ein Parkraum gleichzeitig mit / und zusätzlich zu einer Hoteldienstleistung genutzt wird.
BEZAHLUNG
Pauschalbuchung: Jede über die Website oder die Anwendung vorgenommene Buchung eines Parkraums für eine zeitlich begrenzte Dauer ist am Tag der Auftragserteilung und der Bestätigung der Buchung in voller Höhe bar durch Belastung der Kreditkarte oder eines anderen bei der Buchung angegebenen Zahlungsmittels zu zahlen.
Buchung eines Abonnements: Jede Buchung eines Parkplatzes im Rahmen eines Abonnements, die über die Website oder die Anwendung vorgenommen wird, ist zahlbar (i) für den ersten Monat in bar am Tag der Auftragserteilung und der Bestätigung der Buchung und (ii) für die folgenden Monate monatlich am monatlichen Jahrestag der Buchung durch Belastung der Kreditkarte oder eines anderen Online-Zahlungsmittels, das auf der Onepark-Lösung zur Verfügung steht. Der Nutzer verpflichtet sich gegebenenfalls, eine Kaution zu hinterlegen, um das Zugangsmittel zum Parkhaus nutzen zu können. Der entsprechende Betrag wird ihm gleichzeitig mit der Übergabe des Zugangsmittels durch den Nutzer zurückerstattet.
Der Nutzer erkennt an und akzeptiert, dass im Falle eines Zahlungsvorfalls im Rahmen eines Abonnements der Zugang zum Parkraum vorübergehend oder dauerhaft gesperrt werden kann , nachdem der Nutzer per E-Mail darüber informiert wurde . Falls das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Zahlungsvorfalls auf dem Parkplatz geparkt war, kann das Fahrzeug vom Parkhaus auf Kosten und Risiko des Nutzers bewegt werden und der Nutzer muss es auf eigene Kosten zurückholen.
Der Nutzer bleibt in jedem Fall für alle Kosten verantwortlich, die mit der Belegung des Parkraums über die in der Reservierung ausgedrückte Dauer hinaus oder nach einer ordnungsgemäß mitgeteilten Sperrung verbunden sind.
ZAHLUNGSMITTEL UND -DIENSTLEISTUNGEN
Die Beträge, die der Nutzer dem Partner schuldet, werden durch Belastung der Kreditkarte oder eines anderen für die Zwecke der Reservierung angegebenen Zahlungsmittels beglichen.
Die entsprechende Rechnung kann vom Nutzer nach Abschluss der Buchung im Falle eines Pauschalangebots oder an jedem monatlichen Jahrestag der Buchung im Falle eines Abonnements durch Einloggen in sein Persönliches Konto eingesehen werden.
Der Nutzer akzeptiert unwiderruflich, dass das für die Zwecke der Buchung angegebene Zahlungsmittel für die Zahlung der Buchung sowie eventuell fälliger zusätzlicher Beträge und eventuell anfallender Strafgebühren gemäß diesen AGB verwendet wird.
Die mit der Buchung verbundene Zahlung erfolgt über die gesicherten Zahlungstools des von Onepark gewählten Dienstleisters, der die Vertraulichkeit der vom Nutzer gelieferten Informationen in Verbindung mit seinen Zahlungsmitteln gewährleistet.
Der Nutzer garantiert, dass er über die erforderlichen Berechtigungen verfügt, um das bei der Bestätigung der Buchung angegebene Zahlungsmittel zu verwenden, und dass dieses Zahlungsmittel Zugang zu ausreichenden Mitteln bietet, um alle Kosten im Zusammenhang mit der Buchung und ggf. zusätzlichen Kosten sowie Strafen, die im Rahmen des vorliegenden Vertrags fällig werden können, zu decken.
Wenn die Bank die Zahlung von Beträgen, die für eine Buchung fällig sind, nicht genehmigt, kann die Buchung nicht bestätigt werden. Im Falle der Weigerung des Bankinstituts, die Zahlung eines anderen im Rahmen einer Reservierung fälligen Betrags zu genehmigen (Überschreitung der Parkdauer, Strafgebühren usw.), muss der Nutzer Onepark so schnell wie möglich ein neues Zahlungsmittel zur Verfügung stellen.
7.2 Zusammensetzung der von Onepark angezeigten Preise
Die angezeigten Preise beinhalten die Vergütung für den Service von Onepark sowie die Vergütung, die dem Parking-Partner dafür zusteht, dass der Parking-Partner den Parkraum für die bei der Buchung festgelegte Dauer zur Verfügung stellt.
Um jedem Nutzer den bestmöglichen Service zu bieten, verlangt Onepark bei einigen Parkhäusern, dass jeder Nutzer, der eine Reservierung für einen Parkplatz vornimmt, einen Teil der Servicegebühr übernimmt. Diese Servicegebühr ist auf dem Informationsblatt des Parkplatzes angegeben. In diesem Fall berechnet Onepark jedem Nutzer zusätzlich zum Betrag der Reservierung einen Pauschalbetrag pro Reservierung für die Herstellung des Kontakts mit dem gewählten Parking-Partner. Sofern eine Servicegebühr anfällt, ist der Gesamtpreis "inklusive Servicegebühr".
Onepark behält sich das Recht vor, die auf der Website oder in der Anwendung angezeigten Preise jederzeit zu ändern, wobei :
- Reservierungen, die sich auf eine von Onepark bestätigte Pauschale beziehen, sind nicht Gegenstand von Tarifänderungen. Jedoch kann jede Überschreitung der in der Buchung vorgesehenen Parkdauer durch den Nutzer zu einer zusätzlichen Berechnung gemäß den zum Zeitpunkt der Überschreitung geltenden Tarifen führen, wobei der Nutzer sich verpflichtet, den entsprechenden Zuschlag entweder direkt an den Parking Partner oder an Onepark zu zahlen. Im letzteren Fall ermächtigt der Nutzer Onepark, das für die Zwecke der Buchung angegebene Zahlungsmittel zu verwenden, um den Zuschlag einzuziehen; und
- Preisänderungen in Bezug auf die ABONNEMENTS können dem NUTZER erst dann entgegengehalten werden, wenn Onepark dem NUTZER (i) mindestens dreißig (30) Tage vor Inkrafttreten der neuen Preise eine entsprechende Mitteilung für NUTZER, die vor dieser Mitteilung ein ABONNEMENT abgeschlossen haben, oder (ii) bei der Buchung auf der Website oder der App für jede neue Buchung durch einen NUTZER eine entsprechende Mitteilung zukommen lässt.
8. Zahlungsmodalitäten
Onepark sammelt die Zahlungen auf eigene Rechnung (in Bezug auf die Vergütung der von Onepark erbrachten Dienstleistung) und auf Rechnung der Partner (in Bezug auf die Vergütung für die Bereitstellung von Parkraum).
Die von den Nutzern an die Partner zu zahlenden Beträge werden durch Belastung der Kreditkarte oder eines anderen für die Zwecke der Buchung angegebenen Zahlungsmittels beglichen.
Die entsprechende Rechnung ist für den Nutzer zugänglich, indem er sich in sein Persönliches Konto einloggt.
Der Nutzer akzeptiert unwiderruflich, dass das für die Zwecke der Reservierung angegebene Zahlungsmittel zur Zahlung der Reservierung sowie etwaiger zusätzlicher Beträge, die insbesondere bei Überschreitung der vorgesehenen Dauer fällig werden, und etwaiger gemäß den AGB anwendbarer Strafgebühren verwendet wird. Er erklärt sich ferner damit einverstanden, alle fälligen Beträge, die nicht direkt an Onepark gezahlt wurden, direkt an den Parking-Partner zu zahlen.
Onepark behält sich das Recht vor, den Zugang eines Nutzers zu den Diensten zeitweilig oder dauerhaft zu sperren und/oder ein Abonnement sofort und von Rechts wegen zu kündigen, wenn eine Zahlung ausbleibt.
Onepark verwendet ein sicheres Zahlungstool und garantiert dem Nutzer, dass Onepark niemals Zugang zu vertraulichen Informationen bezüglich des Zahlungsmittels hat, das der Nutzer zur Bezahlung seiner Reservierung verwendet hat.
Der Nutzer garantiert Onepark, dass er über die erforderlichen Berechtigungen verfügt, um das bei der Bestätigung der Buchung angegebene Zahlungsmittel zu verwenden, und dass dieses Zahlungsmittel Zugang zu ausreichenden Mitteln bietet, um alle Kosten im Zusammenhang mit der Buchung und ggf. zusätzlichen Kosten sowie Strafen, die im Rahmen der vorliegenden AGB fällig werden können, zu decken.
Sollte das Bankinstitut die Zahlung der Buchung nicht genehmigen, wird die Buchung automatisch storniert und der Nutzer per E-Mail über die Stornierung informiert.
9. Verkehr und Parken auf dem Partnerparkplatz
Die Verkehrs- und Parkbedingungen können von Parking zu Parking variieren.
Der Nutzer verpflichtet sich, die bei jeder Buchung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Informationen in der Beschreibung des ausgewählten Partner-Parkplatzes sowie ggf. die Nutzungsbedingungen des Partner-Parkplatzes zur Kenntnis zu nehmen und bei der Zufahrt zum Parkplatz, beim Abstellen seines Fahrzeugs und beim Verlassen des Parkplatzes die in diesen Dokumenten enthaltenen Vorschriften zu befolgen.
Der Nutzer verpflichtet sich, den Parkraum ausschließlich zum Zwecke des Parkens seines Fahrzeugs zu belegen, unter Ausschluss jeglicher anderer Nutzung.
Der Nutzer verpflichtet sich, im Inneren des auf dem Parkraum abgestellten Fahrzeugs keine gefährlichen, giftigen, entflammbaren und/oder Produkte zu lagern, deren Besitz nach den geltenden Vorschriften verboten ist. Der Nutzer garantiert, dass sich das auf dem Parkplatz abgestellte Fahrzeug in einem einwandfreien Wartungszustand befindet und dass es, sofern zutreffend, der technischen Kontrolle unterliegt. Der Nutzer garantiert, dass er entweder Eigentümer des auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeugs ist oder zumindest über ausreichende Rechte zum Führen des Fahrzeugs verfügt, unabhängig davon, ob es sich um ein gemietetes oder geliehenes Fahrzeug handelt.
Falls dem Nutzer bei seiner Buchung eine bestimmte Parkfläche zugewiesen wird, muss der Nutzer sein Fahrzeug zwingend an dieser Stelle parken. Ebenso muss der Nutzer, wenn ein bestimmter Parkbereich für Onepark-Nutzer reserviert ist, sein Fahrzeug zwingend in diesem Parkbereich parken. In allen anderen Fällen ist das Parken auf einem der verfügbaren Parkplätze des Partner-Parkplatzes frei.
In keinem Fall darf der Nutzer außerhalb der Bodenbegrenzungen jedes Stellplatzes oder an einer störenden oder nicht genehmigten Stelle parken und generell an einer Stelle, die keinen materialisierten Stellplatz darstellt (z. B. Fahrspur, Rampe usw.).
Im Falle eines unbeabsichtigten Stillstands des Fahrzeugs des Nutzers auf einem Partner-Parkplatz und/oder in der Umgebung seiner Zufahrtswege verpflichtet sich der Nutzer, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Verkehrswege innerhalb des Partner-Parkplatzes freizumachen und Onepark unverzüglich telefonisch unter der in der E-Mail mit der Buchungsbestätigung angegebenen Nummer oder per E-Mail an [email protected] zu informieren.
Wenn das Fahrzeug des Nutzers außerhalb eines markierten Parkplatzes oder außerhalb der ausgewiesenen Parkfläche oder der für Onepark-Nutzer reservierten Parkzone geparkt oder abgestellt wird, schuldet der Nutzer Onepark von Rechts wegen eine Strafe in Höhe von zweihundert (200) Euro inklusive aller Steuern und Abgaben, unbeschadet etwaiger zusätzlicher Beträge, die im Falle einer Verschiebung des Fahrzeugs oder einer Überschreitung der vorgesehenen Parkdauer fällig werden.
Nach einer schriftlichen Mahnung an den Nutzer, die innerhalb von acht (8) Kalendertagen unbeantwortet bleibt, kann Onepark oder der betreffende Partner das Fahrzeug des Nutzers auf Kosten, Risiko und Gefahr des Nutzers auf die öffentliche Straße räumen lassen. Die mit dem Abstellen des Fahrzeugs auf der öffentlichen Straße verbundenen Kosten sowie die Kosten für den Transport des Fahrzeugs gehen weiterhin zu Lasten des Nutzers, ohne dass Onepark oder der Parking-Partner dafür haftbar gemacht werden kann, insbesondere im Falle einer Abschleppung des Fahrzeugs. Dasselbe gilt im Falle eines Schadens, einer vermuteten Gefahr oder aus jedem anderen Grund, aus dem das Fahrzeug des Nutzers rechtmäßig bewegt werden muss.
Der Nutzer verpflichtet sich, die Hausordnung des Parkhauses des Partners, die Polizei- und Sicherheitsvorschriften, die vorhandene Beschilderung, insbesondere die Geschwindigkeitsbegrenzungen, eventuelle Anweisungen des Personals des Parkhauses des Partners und die Regeln der Straßenverkehrsordnung zu beachten. Jeder vom Personal des Partner-Parkplatzes festgestellte Verstoß gegen diese Regeln kann zur Kündigung der Reservierung führen, ohne dass eine Entschädigung oder Rückerstattung erfolgt.
Der Nutzer fährt und parkt auf dem Partner-Parkplatz auf eigenes Risiko, Onepark und seine Partner können nicht als Verwahrer des Fahrzeugs des Nutzers oder seines Inhalts angesehen werden und übernehmen diesbezüglich keine Verwahrungs- oder Aufsichtspflicht, wobei der bei der Buchung gezahlte Betrag im Wesentlichen einer Parkgebühr entspricht und nicht einer Gebühr für die Verwahrung, Bewachung oder Hinterlegung des Fahrzeugs.
Wenn der Nutzer einen Parkplatz mit Parkservice (bei einem Partner, der einen solchen Service anbietet) gebucht hat, unterliegt die Vertragsbeziehung zwischen dem Nutzer und dem Partner den Artikeln 1915 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches, wobei nur der Partner gegenüber dem Nutzer haftet.
10. Freigabe des Parkraums nach Ablauf der Dauer einer Parkpauschale - Kündigung eines Abonnements
Der Nutzer verpflichtet sich, die Parkfläche unter den Bedingungen zu räumen, die ggf. in der Beschreibung des Partner-Parkplatzes angegeben sind.
Die Parkfläche muss in dem Zustand verlassen werden, in dem sie vorgefunden wurde.
Freigabe von Parkraum nach Ablauf der Dauer einer Parkpauschale
Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Rückerstattung, wenn er den Parkraum vor Ablauf der in der Buchung festgelegten Dauer räumt.
Falls die Schranke/Ausfahrtstür zum Zeitpunkt der Ausfahrt des Fahrzeugs bereits geöffnet ist, muss der Nutzer das in der E-Mail-Buchungsbestätigung angegebene Verfahren anwenden, um Onepark die Beendigung der Nutzung des Parkraums zu melden. Andernfalls wird dem Nutzer nach Ablauf der vorgesehenen Parkdauer die Nutzung des Parkraums weiterhin zum jeweils geltenden Tarif in Rechnung gestellt, bis Onepark die Beendigung der Nutzung des Parkraums gemeldet und ordnungsgemäß begründet wurde.
Bei Überschreitung der vorgesehenen Parkdauer um mehr als acht (8) Tage schuldet der Nutzer von Rechts wegen eine Strafe in Höhe von zweihundert (200) Euro (inkl. MwSt.), zusätzlich zu den zusätzlichen Beträgen, die aufgrund der Überschreitung der Parkdauer fällig werden. Nach einer schriftlichen Mahnung an den Nutzer können Onepark oder der betreffende Partner das Fahrzeug des Nutzers auf Kosten und Risiko des Nutzers auf die öffentliche Straße räumen lassen. Die mit dem Abstellen des Fahrzeugs auf der öffentlichen Straße verbundenen Kosten sowie die Kosten für den Transport des Fahrzeugs gehen weiterhin zu Lasten des Nutzers, ohne dass Onepark oder der Parking-Partner dafür haftbar gemacht werden kann, insbesondere im Falle einer Abschleppung des Fahrzeugs.
Freigabe von Parkraum nach der Kündigung eines Abonnements
Der Nutzer kann sein Abonnement jederzeit kündigen, einschließlich der ersten dreißig Tage des Inkrafttretens seines Abonnements. Onepark verfügt ebenfalls über ein Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von dreißig (30) Tagen, die per E-Mail an die vom Nutzer angegebene Adresse mitgeteilt wird.
Im Falle einer Kündigung des Abonnements endet das Abonnement zum nächsten monatlichen Jahrestag des Abonnements.
Der Nutzer verpflichtet sich, den Parkraum spätestens am letzten Tag des Abonnements zu räumen. Andernfalls schuldet der Nutzer von Rechts wegen eine Strafe pro Verzugstag in Höhe von fünfzig (50) Euro inklusive aller Steuern und Abgaben. Nach einer schriftlichen Mahnung an den Nutzer kann Onepark oder der betreffende Parking-Partner das Fahrzeug des Nutzers auf dessen Kosten, Risiko und Gefahr auf die öffentliche Straße räumen lassen. Die mit dem Abstellen des Fahrzeugs auf der öffentlichen Straße verbundenen Kosten sowie die Kosten für den Transport des Fahrzeugs gehen weiterhin zu Lasten des Nutzers, ohne dass Onepark oder der Parking-Partner dafür haftbar gemacht werden kann, insbesondere im Falle einer Abschleppung des Fahrzeugs.
Wenn die Kündigung durch Onepark aufgrund (i) einer Nichtzahlung einer monatlichen Rate durch den Nutzer oder (ii) eines Verstoßes des Nutzers gegen eine der Bestimmungen der AGB, einschließlich der Nichteinhaltung der für die abonnierten Dienste geltenden AGB oder der Hausordnung der Partner-Parkplätze, erfolgt, wird das Abonnement automatisch und von Rechts wegen an dem Tag gekündigt, an dem der Nutzer per E-Mail über die fristlose Kündigung seines Abonnements informiert wird. Der Nutzer verpflichtet sich, den Parkraum unmittelbar nach der Zustellung der Kündigung zu räumen. Andernfalls schuldet der Nutzer von Rechts wegen eine Strafe pro Tag der Verspätung in Höhe von fünfzig (50) Euro (inkl. MwSt.). Nach einer schriftlichen Mahnung an den Nutzer können Onepark oder der betreffende Partner das Fahrzeug des Nutzers auf dessen Kosten und Risiko auf die öffentliche Straße räumen lassen. Die mit dem Abstellen des Fahrzeugs auf der öffentlichen Straße verbundenen Kosten sowie die Kosten für den Transport des Fahrzeugs gehen weiterhin zu Lasten des Nutzers, ohne dass Onepark oder der Parking-Partner dafür haftbar gemacht werden kann, insbesondere im Falle einer Abschleppung des Fahrzeugs.
11. Pflichten des Nutzers - Garantien
Der Nutzer versichert, dass er geschäftsfähig, volljährig und im Besitz der Zulassungsbescheinigung für das in der E-Mail mit der Buchungsbestätigung genannte Fahrzeug ist.
Er garantiert ferner, dass das in der E-Mail zur Buchungsbestätigung genannte Fahrzeug versichert ist und dass er als Fahrer ebenfalls versichert ist, dass die von der Police gedeckten Risiken während der gesamten tatsächlichen Parkdauer auf dem Parkplatz des Partners abgedeckt sind, und verpflichtet sich, dies auf erste Anfrage von Onepark oder des betreffenden Partners nachzuweisen und ganz allgemein alle gesetzlichen und behördlichen Versicherungspflichten zu seinen Lasten zu erfüllen. Der Nutzer garantiert, dass er (oder der Fahrer des in der Buchung genannten Fahrzeugs) im Besitz eines gültigen Führerscheins ist, der der Kategorie des verwendeten Fahrzeugs entspricht.
Um alle Dienste nutzen oder abonnieren zu können, muss der Nutzer dafür Sorge tragen, dass seine Führungsgeräte (GPS, Smartphones...) und deren Konfiguration den Spezifikationen von Onepark entsprechen. Insbesondere muss der Nutzer, um den von Onepark angebotenen Geolokalisierungs- und GPS-Lenkungsdienst nutzen zu können, dafür Sorge tragen, dass seine Standortdaten aktiviert und eingestellt sind.
Der Nutzer verpflichtet sich, die AGB und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Partner, die auf die abonnierten Dienste anwendbar sind, die Haus-, Polizei- oder Sicherheitsvorschriften der Partner-Parkplätze, auf denen er einen Parkplatz gebucht hat, die Straßenverkehrsordnung sowie ganz allgemein alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten.
Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer, die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung im Rahmen seiner Nutzung der Onepark-Lösung einzuhalten, insbesondere bei der GPS-Führung zu einem Parkplatz und innerhalb des Parkplatzes. In diesem Zusammenhang erkennt der Nutzer an, dass die Benutzung eines Telefons, das vom Fahrer eines Fahrzeugs in der Hand gehalten wird, strengstens verboten ist. Wenn der Nutzer also den von Onepark angebotenen Geolokalisierungs- und GPS-Leitdienst aktiviert, muss das Telefon oder der verwendete Bildschirm an einer Halterung gehalten werden und darf nicht in der Hand gehalten werden.
Der Nutzer verpflichtet sich, die Partner-Parkplätze und die dort befindlichen Fahrzeuge und sonstigen Möbel nicht zu beschädigen, zu verunstalten oder in irgendeiner Weise zu beschmutzen. Er verpflichtet sich außerdem, sich nicht aggressiv, gewalttätig oder konfrontativ gegenüber der Öffentlichkeit, dem Personal von Onepark oder dem Personal des Partner-Parkplatzes zu verhalten.
Der Nutzer darf die in der Anwendung oder auf der Website enthaltenen Informationen unter keinen Umständen dazu verwenden, der Öffentlichkeit einen Verzeichnisdienst oder einen Dienst anzubieten, der mit der Anwendung oder der Website konkurriert.
Der Nutzer verpflichtet sich, die Anwendung, die Website und die darin angebotenen Dienste nicht zu illegalen oder betrügerischen Zwecken oder in einer Weise zu nutzen, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt oder Onepark, seinen Partnern oder Dritten in irgendeiner Weise Schaden zufügt. Der Nutzer hat sich auch jeglicher Art von Piraterie zu enthalten.
Im Falle eines von Onepark oder einem Parking-Partner festgestellten Verstoßes des Nutzers gegen eine der Bestimmungen der AGB, einschließlich der Nichteinhaltung der für die abonnierten Dienstleistungen geltenden AGB oder der Hausordnung der Parking-Partner, behält sich Onepark das Recht vor, nach Benachrichtigung des Nutzers über den/die festgestellten Verstoß/e den Zugang des Nutzers zum Service vorübergehend oder dauerhaft zu unterbrechen und/oder ein Abonnement sofort und automatisch zu kündigen.
Falls der Verstoß vor dem Ende eines Pakets oder während eines Abonnements erfolgt, wird Onepark dem Nutzer eine Mahnung zukommen lassen, in der er aufgefordert wird, den festgestellten Verstoß zu beenden. Sollte der Nutzer seine Situation nicht innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden bereinigen oder weitere Verstöße begehen, kann Onepark nach Benachrichtigung des Nutzers von Rechts wegen und ohne Entschädigung oder Rückerstattung der im Voraus an Onepark gezahlten Beträge dem Nutzer den Zugang zum Partnerparkplatz verweigern und seinen Zugang zum Service vorübergehend oder endgültig aussetzen und/oder ein ABONNEMENT sofort und von Rechts wegen kündigen.
Wenn das Fahrzeug des Nutzers geparkt ist, obwohl sein Zugang zum Service endgültig gelöscht und/oder sein Abonnement gekündigt wurde, kann Onepark oder der Parking-Partner das Fahrzeug auf Kosten, Risiko und Gefahr des Nutzers auf die öffentliche Straße versetzen lassen. Die mit dem Parken des Fahrzeugs auf der öffentlichen Straße verbundenen Kosten sowie die Kosten für das Verschieben des Fahrzeugs gehen weiterhin zu Lasten des Nutzers, ohne dass Onepark oder der Parking-Partner dafür haftbar gemacht werden kann, insbesondere im Falle einer Abschleppung des Fahrzeugs.
12. Haftung von Onepark und seinen Partnern - Einschränkungen
Onepark ist im Zusammenhang mit den Diensten, die sie über die Website oder die Anwendung bereitstellt, nur zu einer Mittelverpflichtung verpflichtet.
In jedem Fall ist die Haftung von Onepark und/oder seinen Partnern ausdrücklich auf den vom Nutzer bei seiner Buchung gezahlten Betrag beschränkt.
In keinem Fall kann Onepark für unvorhersehbare, indirekte oder immaterielle Schäden haftbar gemacht werden, wie z. B. Gewinnausfall, Einkommensverlust, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, Verlust oder Schädigung der Marke oder des Rufs usw., ohne dass diese Aufzählung erschöpfend ist.
Ebenso wenig haftet Onepark für (i) die vollständige oder teilweise Unmöglichkeit, auf die Website oder die Anwendung zuzugreifen oder die dort angebotenen Dienste zu nutzen, die auf einen Betreiber elektronischer Kommunikation und/oder einen Provider zurückzuführen ist, (ii) aufgrund eines Fehlers oder einer Nachlässigkeit des Nutzers oder einer Unvereinbarkeit der von ihm verwendeten Hardware oder ihrer Konfiguration mit der Website, der Anwendung oder den angebotenen Diensten, (iii) aufgrund des Handelns eines Dritten oder von Software Dritter oder (iv) aufgrund höherer Gewalt, einschließlich der Unterbrechung der Telekommunikationsmittel aus irgendeinem Grund.
Da der Vertrag über die Bereitstellung von Parkraum zwischen dem Nutzer und dem Parking-Partner geschlossen wird, über den Onepark keine Kontrolle hat, kann Onepark nicht haftbar gemacht werden für (i) ungenaue Informationen über die Parking-Partner, (iii) Schäden am Fahrzeug des Nutzers oder am Nutzer selbst auf oder in der Nähe des Partner-Parkplatzes oder (iv) Diebstahl des Fahrzeugs des Nutzers oder seines Inhalts.
13. Informationen - Beschwerden
Alle Anfragen nach Informationen, Klarstellungen und der Verfolgung von Buchungen müssen an den Kundenservice von Onepark über das elektronische Formular auf der Website gerichtet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass jede über die Website oder die App vorgenommene Buchung für den Parking-Partner gegenüber dem Nutzer und für den Nutzer gegenüber dem Parking-Partner rechtlich bindend ist. Der Parking-Partner ist folglich allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der erbrachten Parkdienstleistungen (und der damit verbundenen Dienstleistungen).
In seiner Eigenschaft als technischer Vermittler zentralisiert Onepark die Beschwerden, die insbesondere die Parkdienstleistungen betreffen. Jede Beschwerde muss so schnell wie möglich und spätestens innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach Beendigung der genutzten Dienstleistung per E-Mail an die Adresse [email protected] und per Einschreiben mit Rückschein an die folgende Adresse gerichtet werden: Onepark - Kundenservice - 10, rue Chaptal, 75009 Paris. Nach Ablauf dieser Frist kann keine Beschwerde mehr berücksichtigt werden.
Der Eingang und die Bearbeitung einer Beschwerde durch Onepark bedeutet nicht, dass diese als begründet anerkannt wird. Wenn die Beschwerde eine von einem Partner angebotene Dienstleistung betrifft, sorgt der Kundenservice von Onepark für die Weiterleitung der Beschwerde an den betreffenden Partner, in dessen Auftrag er unter den in den AGB vorgesehenen Bedingungen und Beschränkungen handelt.
14. Website
Onepark hat interaktive Kommunikationstools eingerichtet, die es dem Nutzer ermöglichen, die Parkbedingungen, Partnerparkplätze und Parkflächen, auf denen er geparkt hat, über die Website oder die App zu kommentieren und zu bewerten. Onepark behält sich das Recht vor, Kommentare oder Bewertungen zu löschen, die in irgendeiner Weise die Rechte Dritter verletzen.
Der Nutzer darf weder Hyperlinks veröffentlichen, die auf Websites verweisen, deren Inhalt gegen geltende Gesetze und Vorschriften und/oder die Bestimmungen dieser AGB verstößt, noch Marken, Logos oder andere Kürzel oder Elemente reproduzieren, ohne über die erforderlichen Rechte zu verfügen.
Die Website und die Anwendung können gegebenenfalls Hypertext-Links und/oder Hyperlinks enthalten, die auf Websites verweisen, die von Drittservern, über die Onepark keine Kontrolle hat, veröffentlicht und gehostet werden. Onepark lehnt jede Haftung für den Zugriff des Nutzers auf diese Websites ab.
15. Persönliche Daten
Die vom Nutzer bei der Nutzung der Website oder der Anwendung übermittelten personenbezogenen Daten (einschließlich der Geolokalisierungsdaten und der Bankdaten des Nutzers) ermöglichen es Onepark und seinen Partnern, die Beziehung mit dem Nutzer zu verwalten, die auf der Website und der Anwendung angebotenen Dienstleistungen zu erbringen, das Parken in den Partner-Parkhäusern zu optimieren, die Zugangsmöglichkeiten zu diesen zu verwalten und dem Nutzer ggf. kommerzielle Angebote zuzusenden. Die für Onepark sowie für seine Partner unerlässlichen Daten sind bei der Einrichtung des Persönlichen Kontos mit einem Sternchen gekennzeichnet. Ohne die Angabe dieser obligatorischen Daten kann das Persönliche Konto nicht erstellt werden. Die anderen Informationen, deren Angabe freiwillig ist, dienen dazu, den Nutzer besser kennenzulernen und die ihm angebotenen Dienste zu verbessern. Die Nichtangabe dieser freiwilligen Daten verhindert nicht die Einrichtung eines Persönlichen Benutzerkontos.
Onepark ist der Verantwortliche für die Verarbeitung der Daten, die in der Anwendung und auf der Website gesammelt werden.
Die Empfänger der Daten sind Onepark, seine Subunternehmer sowie die Partner, die von den vom Nutzer abgeschlossenen Dienstleistungen betroffen sind. Der Nutzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten von Onepark gespeichert, verarbeitet und an seine Partner oder Subunternehmer, auch in anderen Ländern der Europäischen Union, weitergeleitet werden, die jedoch nur zum Zwecke der Erbringung der Dienste und unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen auf diese namentlichen Daten zugreifen können.
Wenn der Nutzer das Kästchen "Ich stimme zu, kommerzielle Informationen von Onepark-Partnern zu erhalten" angekreuzt hat, können seine persönlichen Daten an Onepark-Partner und dritte Partner weitergeleitet werden. Der Nutzer kann dann kommerzielle Informationen von Onepark-Partnern und Dritten per E-Mail, Telefon (SMS, MMS, etc.) oder Post erhalten.
Gemäß Artikel L. 223-2 des Verbraucherschutzgesetzes wird der Nutzer darüber informiert, dass er sich, wenn er nicht Gegenstand von kommerzieller Werbung per Telefon sein möchte, in die Oppositionsliste gegen Telefonwerbung eintragen kann, die unter www.bloctel.gouv.fr verfügbar ist.
Gemäß dem Gesetz Nr. 78-17 über Informatik, Dateien und Freiheiten vom 6. Januar 1978, geändert durch das Gesetz Nr. 2018-493 vom 20. Juni 2018, hat der Nutzer ein Recht auf Zugang, Berichtigung, Änderung, Widerspruch, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Übertragbarkeit der ihn betreffenden personenbezogenen Daten sowie das Recht, Richtlinien über den Verbleib seiner personenbezogenen Daten nach seinem Tod festzulegen. Der Nutzer kann dieses Recht ausüben, indem er einen Brief an den Onepark-Kundendienst 10 rue Chaptal - 75009 oder eine Anfrage per E-Mail an die Adresse [email protected] richtet. Jede diesbezügliche Anfrage ist kostenlos, muss nicht begründet werden und kann jederzeit erfolgen, auch nach der Erhebung der personenbezogenen Daten des Nutzers. Sie muss jedoch unterschrieben sein, eine Fotokopie des Personalausweises des Nutzers mit seiner Unterschrift enthalten und die Adresse angeben, an die die Antwort gesendet werden soll. Eine Antwort wird dem Nutzer innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Anfrage zugesandt.
Die vom Nutzer bei der Nutzung der Onepark-Website oder der Onepark-App mitgeteilten personenbezogenen Daten werden von Onepark für einen Zeitraum gespeichert, der nicht länger ist als für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, und gemäß den geltenden gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen erforderlich ist. Nach Ablauf dieser Frist werden alle vom Nutzer übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gelöscht.
Beim Besuch der Website und der Anwendung können Informationen über die Navigation des Nutzers in Cookie-Dateien gespeichert werden, die auf dem Computer oder dem mobilen Endgerät des Nutzers installiert werden, vorbehaltlich der vom Nutzer geäußerten Wahlmöglichkeiten, die jederzeit geändert werden können. Für weitere Informationen über die Art der auf der Website oder in der Anwendung verwendeten Cookies, den Zweck jedes einzelnen Cookies und die Möglichkeiten, diese Cookies abzulehnen und einzustellen, wird der Nutzer aufgefordert, die Seiten Cookies und Datenschutzrichtlinie auf der Website und in der Anwendung zu konsultieren, indem er auf die entsprechenden Links klickt.
16. Geistiges Eigentum
Onepark oder seine Partner sind die ausschließlichen Inhaber der Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf die Website, die App und deren Inhalt (Grafikdesign, Texte, Illustrationen, Videos und Bilder, ob visuell oder akustisch, Datenbanken, Marken, Logo, Domainnamen usw.).
Jede Darstellung, Vervielfältigung, Änderung, Anpassung, Übersetzung, Veröffentlichung, Verwertung der gesamten oder eines Teils der Website oder der Anwendung oder der Elemente oder Daten, aus denen sie sich zusammensetzen, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Onepark ausdrücklich untersagt.
Die Verwendung von Hypertext-Links und/oder Hyperlinks, die auf die Website oder die Anwendung verweisen, wird von Onepark unter dem Vorbehalt genehmigt, dass diese ausschließlich zum Zweck der Werbung für Onepark erfolgt und unter dem Vorbehalt, dass die Integrität der Website oder der Anwendung gewahrt bleibt und keine Verwechslungsgefahr zwischen der Website oder der Anwendung und den von Dritten herausgegebenen Websites besteht. Jede andere Nutzung ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Onepark untersagt.
Insbesondere verbietet Onepark jedem Nutzer ausdrücklich, die Techniken des "Framing", "Inline-Linking" und "Deep-Linking" zu verwenden, die die unerlaubte sklavische Reproduktion des Inhalts der Website und seine Integration in von Dritten herausgegebene Webseiten betreffen.
17. Anwendbares Recht - Zuständiges Gericht
Die vorliegenden ANB unterliegen dem französischen Recht, werden entsprechend ausgelegt und unterliegen diesem.
Jede Streitigkeit in Bezug auf die AGB oder die über die Website oder die Anwendung angebotenen und/oder abonnierten Dienstleistungen, die nicht gütlich beigelegt werden kann, unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der französischen Gerichte.
Ungeachtet des Vorstehenden wird der Nutzer gemäß Artikel L. 612-1 des Verbraucherschutzgesetzes darüber informiert, dass er im Falle einer Streitigkeit in jedem Fall kostenlos eine konventionelle Verbraucherschlichtung in Anspruch nehmen kann. Der Nutzer kann sich somit an den Mediator für Tourismus und Reisen wenden, dessen Kontaktdaten wie folgt lauten: MTV Médiation Tourisme Voyage - BP 80 303 - 75823 Paris Cedex 17 und die Modalitäten der Anrufung sind unter http://www.mtv.travel zu finden.
Die ursprüngliche Version dieser AGB wurde in Französisch verfasst, bevor sie in andere Sprachen übersetzt wurde. Diese Übersetzungen werden nur aus Höflichkeit und zu Informationszwecken angefertigt und zur Verfügung gestellt. Im Falle eines Streits über den Inhalt oder die Auslegung der AGB oder im Falle von Unstimmigkeiten oder Unterschieden zwischen der französischen Version und einer übersetzten Version hat die französische Version Vorrang und ist maßgeblich, sofern keine anderslautenden nationalen Bestimmungen der öffentlichen Ordnung vorliegen.
Die deutsche Version ist auf der Website verfügbar, indem Sie die deutsche Benutzeroberfläche auswählen.
18. Verschiedene Bestimmungen
18. 1Teilweise Ungültigkeit
Wenn eine oder mehrere Bestimmungen der AGB aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer rechtskräftigen Entscheidung eines zuständigen Gerichts für ungültig erklärt oder für ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen der AGB in vollem Umfang gültig und wirksam.
Onepark wird die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine Bestimmung mit gleichwertiger wirtschaftlicher Wirkung ersetzen.
18.2 Kein Verzicht
Die Tatsache, dass Onepark zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Bestimmung der AGB nicht geltend macht, kann in keinem Fall als Verzicht von Onepark auf die spätere Geltendmachung einer beliebigen Bestimmung der AGB angesehen werden.
18. 3Elektronischer Austausch
Durch die Nutzung der Website und/oder der Anwendung erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass die Kommunikation und der Austausch mit Onepark sowie die Vertragsdokumente (Verträge, Informationsblätter, Rechnungen) in elektronischem Format erfolgen und auf elektronischem Wege versandt werden. Die Schaltfläche "OK" in Verbindung mit dem Verfahren des Doppelklicks, der Authentifizierung und der Nichtabstreitbarkeit stellt im Übrigen eine gültige elektronische Signatur dar.
ANHANG 1
Muster für ein Widerrufsformular
(Bitte füllen Sie dieses Formular nur aus und senden Sie es zurück, wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten).
Zu Händen von [Onepark, 10 rue Chaptal, 75009 Paris] [falls vorhanden, E-Mail-Adresse hinzufügen] :.....................................................................
Hiermit widerrufe ich [vollständiger Name und Vorname, der bei der Buchung angegeben wurde] meinen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistungen:
- Bereitstellung von Parkraum, der sich in [Name und Kontaktdaten des Parkhauses] befindet
- Buchung erfolgte am [Datum, an dem die Buchung erfolgte].
- Bestätigungsnummer # XXXXXXX
- Flatrate / Abonnement [Auswahl bitte angeben].
- Datum und Uhrzeit des Beginns der Bereitstellung von Parkraum :
- Datum und Uhrzeit des Endes der Bereitstellung von Parkraum (nur bei Parkpauschalen) :
- Name des Nutzers
- Postanschrift des Nutzers
- E-Mail des Nutzers
Unterschrift des Nutzers (nur bei Zustellung dieses Formulars in Papierform):................................
Datum und Uhrzeit:..............................